Sicherer Mietvertrag – das sollten Sie als Vermieter beachten

Aufgrund der heutzutage geltenden Nullzinspolitik entscheiden sich viele Menschen lieber für eine Geldanlage in eine zu vermietende Immobilie, anstatt ihr Vermögen bei der Bank aufzubewahren. Eine solche Investition kann eine sichere Grundlage für eine hohe Rendite bieten. Allerdings bestehen auch einige Risiken, wenn zum Beispiel nicht auf explizite Formulierungen im Mietvertrag geachtet wird. Was Kapitalanleger dabei beachten sollten, erfahren Sie daher im Folgenden.

Rechtliche Stolperfallen und unwirksame Klauseln

Es existieren im Internet zwar diverse Vorlagen für einen Mietvertrag, derer sich Vermieter bedienen können. Um jedoch rechtliche Stolperfallen zu umgehen und unwirksame Klauseln zu vermeiden, sollte für das Aufsetzen eines solchen Kontrakts ein Anwalt hinzugezogen werden.

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Mietvertrag – das sollten Sie wissen

Formulierungen und Rechtschreibfehler

Verwenden Sie keine allgemein gehaltenen Formulierungen. Denn es ist stets darauf zu achten, in Verträgen aller Art keine allgemein gehaltenen Formulierungen zu verwenden. Jeder Aspekt sollte detailliert dargelegt sowie individuell an die jeweilige Immobilie und die persönliche Vorstellung angepasst werden. Bereits bei den personenbezogenen Angaben zum Mieter ist darauf zu achten, dass diese korrekt sind, denn bei etwaigen Rechtschreibfehlern oder Ähnlichem kann im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Mieter kein Einspruch erhoben werden.

Angaben zur Mietsache

Angaben zur Mietdauer, Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. Selbstverständlich ist die Dauer des Kontrakts, sprich ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis handelt, festzuhalten. Die einzelnen Betriebskosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. müssen ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt werden, sofern hierbei ein genereller Pauschalbetrag vom Mieter verlangt wird. Kostenarten, welche nicht explizit in der Betriebskostenverordnung erwähnt werden – das können beispielsweise Verwaltungskosten bezüglich der Buchhaltung sein – müssen stattdessen im Mietvertrag genannt werden, damit sie umlagefähig sind.

Schönheitsreparaturen und Hausmeisterservice

Legen Sie fest wer für Leistungen verantwortlich ist. Ebenso ist es ratsam festzulegen, welche der beiden Mietparteien für Leistungen wie Schönheitsreparaturen, die Beseitigung von Schnee und Eis, die Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenpflege verantwortlich wird.

Ist der Mieter nicht gewillt, derlei Tätigkeiten zu übernehmen, darf der Vermieter einen entsprechenden Hausmeisterservice bestellen, dessen Kosten anschließend auf den Mieter umgelegt werden. Weiterhin sollten Regelungen zur Haltung von Tieren, zur Nutzung von Nebenräumen, wie dem Keller oder Garten, sowie zur Verwendung etwaiger Einbauten festgesetzt werden.

Bestehende Mieter vorab kennenlernen

Möchte der Kapitalanleger eine Immobilie kaufen, in der bereits ein vorhandener Mieter lebt, ist es sinnvoll, vorab ein persönliches Gespräch mit diesem zu führen. Wurden beispielsweise in der Vergangenheit unregelmäßige Mietzahlungen getätigt oder Mietminderungen notwendig, sollten die Ursachen hierfür besprochen werden. Auch grundsätzliche Fragen zum Wohlbefinden in der Wohnung, etwaigen Beanstandungen vonseiten des Mieters oder einem geplanten Auszug können gestellt werden.

Fazit und Hinweis

Bevor eine leerstehende Wohnung zur Vermietung erworben wird, sollten sich Kapitalanleger über die ortsüblichen Mietkonditionen informieren. Ebenso kann es hilfreich sein, einen ortsansässigen Makler für die Vermietung zu beauftragen, da dieser in der Regel mit der Auswahl des richtigen Mieters vertraut ist und Erfahrung für eine qualitative Vermietung mit sich bringt.

Um Gewissheit über regelmäßige Mieteinnahmen zu erhalten, ist es zudem ratsam, eine Bonitätsauskunft vonseiten des Mieters zu verlangen, um spätere finanzielle Schäden zu vermeiden. Sowohl die Mieterauswahl als auch die rechtlich solide Gestaltung des Mietvertrags sind somit der Grundstein für eine langfristige Sicherung der Rendite.

Autorin: Laura Gosemann, Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Quellenangaben für die verwendeten Bilder: Shutterstock, iStockphoto, Adobe Stock

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