Ist eine Maklertätigkeit kausal für den Vertragsabschluss, muss sie auch bezahlt werden.
In Maklerverträgen geht es naturgemäß um viel Geld, was wird insbesondere bei Verträgen über einen Immobilienverkauf deutlich wird. Wer aber meint, dass die Immobilienbranche prinzipiell mit unlauteren Mitteln arbeitet, sei gewarnt. Denn ein unterschriebener Vertrag ist ein Fakt, den auch ein Gericht wie das Landgericht Frankfurt am Main nicht ohne weiteres über den Haufen werfen kann.
Makler-Alleinauftrag als sicherste Vorgehensweise
Im hier behandelten Makler-Alleinauftrag stand folgende Klausel: „Kommt es zum Vertragsabschluss, schuldet der Interessent/Käufer/Mieter die o.g. Provision auch dann, wenn ein Dritter den Vertragsabschluss erwirkt.“ Ein notarieller Termin wurde gemacht und ein Grundstück verkauft, und naturgemäß verlangte der Makler dafür seinen Lohn von über 30.000 EUR.
Der Käufer zahlte jedoch nicht, und letztendlich wurde das Grundstück versteigert. Trotzdem klagte der Makler seinen Lohn ein.
So geht’s – den richtigen Verkaufspreis beim Hausverkauf ermitteln
Der Verkaufspreis für eine Immobilie sollte realistisch nach den vorliegenden Daten und Fakten ermittelt werden.
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Hausverkauf und Steuern – so umgehen Sie beim Immobilienverkauf Steuern
Besitzen Sie ein Haus und möchten dieses verkaufen, dann müssen Sie unter Umständen auf den realisierten Veräußerungsgewinn beim Hausverkauf Steuern bezahlen.
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Makler klagt seinen Lohn ein
Und der Bundesgerichtshof gab ihm Recht. Denn die Maklerklausel war nach Ansicht der Richter schlicht und ergreifend rechtmäßig und beinhaltete keine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben.
Selbst wenn die Klausel nicht rechtmäßig gewesen wäre, würde das bedeuten, dass (gemäß § 306 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) die sogenannte Rechtsfolge eintreten würde und der Inhalt des Vertrags sich alleine nach den gesetzlichen Vorschriften richten würde. Somit hätte der Makler selbst dann einen Anspruch auf sein Geld gehabt, wenn der seitens des Beklagten bemängelte Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig gewesen wäre.
Fazit und Hinweis
- Es kann immer wieder vorkommen, dass der Vertrag mit einem Immobilienmakler unwirksam ist.
- Das hat natürlich erhebliche Konsequenzen für die Bezahlung. Im Zweifel kann ein Rechtsanwalt eine Prüfung der allgemeinen Vertragsbedingungen vornehmen.
Quelle: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.04.2021 – 2-07 O 214/20
Quellenangaben für die verwendeten Bilder: Shutterstock, iStockphoto, Adobe Stock
Erreichen Sie mehr potenzielle Immobilien-Käufer
Wussten Sie, dass über 50 % aller Immobilien über eine interne Immobilienvermittlung den Eigentümer wechseln. Die Schwäbische BauBoden verfügt über eine Kundenkartei mit mehr als 6.500 potenziellen Interessenten.
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