Eigenbedarfskündigung – eine Wohnungsbesichtigung ist Voraussetzung für eine wirksame Kündigung
Die Beendigung eines Mietverhältnisses durch eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich möglich. Doch auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dass es sich bei der Wohnungsbesichtigung beispielsweise um ein wichtiges Indiz zur hinreichenden Verfestigung des Eigenbedarfs handelt, musste ein Vermieter vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) lernen, dessen Sohn und Kumpanen als Wohngemeinschaft (WG) der Einzug folglich verwehrt blieb.
Als der Mieter der Kündigung widersprach, erhoben die Vermieter eine Räumungsklage
Es ging um eine Sechszimmerwohnung in Hamburg. Die Eigentümer der Wohnung kündigten dem Mieter wegen Eigenbedarfs für ihren Sohn. Der sei 23 Jahre alt, Student an einer Hochschule in der Hamburger Innenstadt und wolle die Wohnung gemeinsam mit vier Freunden beziehen, um dort eine WG zu gründen. Ein Besichtigungstermin fand nicht statt. Der Mieter widersprach der Kündigung, und schließlich erhoben die Vermieter eine Räumungsklage – jedoch vergeblich.
Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mieter nicht rechtens
Nur wenn eine Mietwohnung im renovierten Zustand übergeben wurde, ist die Übertragung der Pflicht zur Renovierung auf den Mieter in Mietverträgen überhaupt möglich.
Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mieter nicht rechtens
Nur wenn eine Mietwohnung im renovierten Zustand übergeben wurde, ist die Übertragung der Pflicht zur Renovierung auf den Mieter in Mietverträgen überhaupt möglich.
Keinen Schadensersatz vom ehemaligen Mieter beim Verkauf
Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen geht es häufig um viel Geld. Das gilt für beide Seiten: sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter.
Keinen Schadensersatz vom ehemaligen Mieter beim Verkauf
Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen geht es häufig um viel Geld. Das gilt für beide Seiten: sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter.
Kein Eigenbedarf für geplante WG ohne Besichtigung
Die Nutzung einer Wohnung durch eine noch zu gründende WG stellte keinen hinreichend verfestigten Eigenbedarf dar, wenn über die Details der Nutzung der Wohnung und den jeweiligen Mietzins noch nicht abschließend gesprochen worden war. Zudem war die abschließende Entscheidung über den Zuzug der anvisierten WG-Mitglieder noch nicht erfolgt. Die unterbliebene Besichtigung der Wohnung ist nämlich ein gewichtiges Indiz gegen eine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs.
Fazit und Hinweis
- Eine Eigenbedarfskündigung sollte nicht vorgeschoben sein, da es zum Verlust der Räumungsklage und Schadensersatzansprüchen führen kann.
- Eine Wohnungsbesichtigung stellt ein wichtiges Indiz für eine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs dar.
- Zudem waren Details zur Nutzung und Mietzins noch nicht abschließend geklärt.
Quelle: AG Hamburg, Urt. v. 30.11.2022 – 49 C 441/21
Quellenangaben für die verwendeten Bilder: Shutterstock, iStockphoto, Adobe Stock
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