Keinen Schadensersatz vom ehemaligen Mieter beim Verkauf der unrenovierten Wohnung
Unterlässt es ein Mieter, die Mietwohnung bei Auszug vertragsgemäß zu renovieren, kann das Schadensersatzansprüche des Vermieters nach sich ziehen. Was passiert aber, wenn der Vermieter inmitten der diesbezüglichen Auseinandersetzung die Wohnung verkauft?
Das Amtsgericht Halle-Saalkreis (AG) gibt eine klare Antwort auf diese Frage.
Verkauf unrenovierte Wohnung
In diesem Fall klagte ein Vermieter gegen seine ehemaligen Mieter. Er wollte Schadensersatz in Höhe von knapp 15.000 EUR für an der Wohnung entstandene Schäden, die die Mieter verursacht haben sollen. Die Mietwohnung hat der Vermieter zwischenzeitlich verkauft. Und das war ein Fehler.

Mieterhöhung – der Vermieter kann viel falsch machen.
Jede Mieterhöhung muss bei Wohnraum durch den Vermieter begründet werden.
Ohne nachgewiesenen Mindererlös gibt es keinen Schadensersatz vom ehemaligen Mieter
Die vorhandenen Beschädigungen an der Mietwohnung hatte der ehemalige Vermieter nämlich gar nicht beseitigt, sondern die Wohnung mit den bestehenden Mängeln veräußert. Somit hat er auch keinen Vermögensverlust erlitten.
Ob der Vermieter wegen der unterstellten Mängel einen Mindererlös erlitten hat, war für das AG unerheblich, weil er das nicht geltend gemacht hatte. Zudem war es durchaus möglich, dass ein solcher Mindererlös überhaupt nicht eingetreten ist.
Fazit und Hinweis
Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen geht es häufig um viel Geld. Da sollte der Rechtsanwalt des Vertrauens zuvor eingeschaltet werden. Das gilt für beide Seiten: sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter.
Quelle: AG Halle-Saalkreis, Urt. v. 27.05.2021 – 96 C 1358/19
Bildnachweis: shutterstock.com, Urheber: kurhan
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