Unzulässiger Eigentümerbeschluss: Wortlaut verbietet das Abstellen von Fahrrädern auf Tiefgaragenstellplatz.
Eine Tiefgarage dient dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. Etwas anderes darf die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht ohne weiteres beschließen.
Es ging um einen Rechtsstreit in einer Wohnungseigentumsanlage. Im Rahmen einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass auf einem Tiefgaragenstellplatz Fahrradständer errichtet werden sollen. Dagegen wandten sich einige Eigentümer. Das Landgericht urteilte, dass bei einer Zweckbestimmung in der Teilungserklärung ein abändernder Beschluss durch die Eigentümerversammlung nicht möglich ist.
Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer
Rechte und Pflichten beim Kauf einer Eigentumswohnung – das sollten Immobilien-Käufer wissen.
Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer
Rechte und Pflichten beim Kauf einer Eigentumswohnung – das sollten Immobilien-Käufer wissen.
Teppich statt Laminat
Wird eine Wohnung mit einem bestimmten Bodenbelag vermietet, darf dieser nicht einfach vom Vermieter geändert werden.
Teppich statt Laminat
Wird eine Wohnung mit einem bestimmten Bodenbelag vermietet, darf dieser nicht einfach vom Vermieter geändert werden.
Tiefgaragenstellplatz ist eindeutig
Steht in der Teilungserklärung das Wort „Tiefgaragenstellplatz“, ist eine Auslegung nach dem Wortlaut eindeutig. Dort sollen Kraftfahrzeuge abgestellt werden – und keine Fahrräder. Deshalb konnte die Wohnungseigentümergemeinschaft Entsprechendes nicht beschließen.
Fazit und Hinweis
- Eine Regelung in der Teilungserklärung kann nicht einfach durch einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung geändert werden.
- Gegebenenfalls kann einstimmig die Teilungserklärung geändert werden.
- Dann wird allerdings jeder Eigentümer den Gang zum Notar nehmen müssen.
Quelle: LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2015 – 318 S 167/14
Quellenangaben für die verwendeten Bilder: Shutterstock, iStockphoto, Adobe Stock
Lohnt sich ein Verkauf für Sie?
Mit der detaillierten und kostenlosen Immobilienbewertung erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, was Ihre Eigentumswohnung heute wert ist.
Lohnt sich ein Verkauf für Sie?
Mit der detaillierten und kostenlosen Immobilienbewertung erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, was Ihre Eigentumswohnung heute wert ist.