Modernisierung Mietwohnung – Mieter muss eine längere Modernisierung nicht hinnehmen
Dauern Modernisierungsmaßnahmen zu lange, muss der Mieter sie nicht dulden. Ein Vermieter wollte eine Mietwohnung instandsetzen und modernisieren. Dem Mieter teilte er mit, dass die Dauer der Maßnahme voraussichtlich zwölf Monate betragen werde und ein Verbleib in der Wohnung daher nicht möglich sei.
Er bot seinem Mieter ferner an, ihn bei der Suche nach einer Ersatzwohnung zu unterstützen. Der Mieter meinte, dies sei eine nicht hinnehmbare Härte, da er länger als ein Jahr in einer Ersatzwohnung leben müsste. Schließlich verklagte der Vermieter seinen Mieter auf Duldung der entsprechenden Modernisierungsarbeiten.
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Das sollten Sie als Vermieter beachten, um rechtliche Stolperfallen und unwirksame Klauseln zu vermeiden.
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Zwei Mieterhöhungen hintereinander
Der BGH begrenzt Modernisierungszuschlag auf Differenz zur allgemeinen Mieterhöhung.
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Maßnahme stellt eine besondere Härte dar
Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Die Räumung einer Wohnung wegen einer zwölf Monate andauernden Modernisierung stellt in der Regel eine besondere Härte für den Mieter dar. Solche Arbeiten muss der Mieter daher nicht dulden.
Fazit und Hinweis
- Vermieter sollten Arbeiten in vermieteten Wohnungen möglichst vermeiden oder so mieterschonend wie möglich gestalten.
- Im Zweifel ist ein Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.
Quelle: LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 – 65 S 301/15
Quellenangaben für die verwendeten Bilder: Shutterstock, iStockphoto, Adobe Stock
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