Sanierung unter Denkmalschutz stehender Mehrfamilienhäuser

Das Mehrfamilienhaus als Altbau genießt als Wohn- und Renditeobjekt große Beliebtheit. Stuttgart verfügt über einen schönen Bestand an Jugendstilhäusern und attraktiven – unter Denkmalschutz stehende – Mehrfamilienhäusern. Sie prägen noch heute den Charakter in den beliebten Stadtbezirken West, Süd oder Ost und sind aus Stuttgart nicht wegzudenken. Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie stehen in der Verantwortung, diesen besonderen Charakter zu erhalten.

Sanierung und Modernisierung

Beim Ausbau einer denkmalgeschützten Immobilie sind eine ganze Reihe von Auflagen zu beachten. Das betrifft vor allem die zu verwendenden Baumaterialien, die Statik der Gebäude, die oftmals aus viel Holz bestehen und anderen Baumaterialien, die heute kaum noch verwendet werden. Der ursprüngliche Charakter des Gebäudes muss unbedingt erhalten bleiben. Dazu gehören beispielsweise alte Türen und Fenster.

Auflagen Wärmeschutz

Bei der Denkmalschutz-Immobilie müssen auch Auflagen zur energetischen Sanierung beachtet werden. Bis 2050 müssen Altbauten energieeffizienter saniert werden („Das Energiekonzept 2050“ der Bundesregierung). Insbesondere die Dämmung der Innenwände, der Kellerdecke und des Dachs sind verpflichtend.

Auflagen Wärmeschutz

Bei der Denkmalschutz-Immobilie müssen auch Auflagen zur energetischen Sanierung beachtet werden. Bis 2050 müssen Altbauten energieeffizienter saniert werden („Das Energiekonzept 2050“ der Bundesregierung). Insbesondere die Dämmung der Innenwände, der Kellerdecke und des Dachs sind verpflichtend.

Auflagen Energieeffizienz

Oft besitzt ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus eine veraltete Heizungsanlage, die für den behaglichen Wohnkomfort modernisiert werden muss. Auch das Thema regenerative Energien kann bei einem Denkmalschutz-Objekt angesprochen werden. Die Montage einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach beispielsweise ist prinzipiell möglich, jedoch nur, wenn sie von außen nicht sichtbar ist.

Auflagen Energieeffizienz

Oft besitzt ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus eine veraltete Heizungsanlage, die für den behaglichen Wohnkomfort modernisiert werden muss. Auch das Thema regenerative Energien kann bei einem Denkmalschutz-Objekt angesprochen werden. Die Montage einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach beispielsweise ist prinzipiell möglich, jedoch nur, wenn sie von außen nicht sichtbar ist.

Eine behördliche Genehmigung ist wichtig

Das Erscheinungsbild der Immobilie nach den geplanten Baumaßnahmen muss mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um neue Fenster oder eine neue Treppenkonstruktion in Ihrem Mehrfamilienhaus handelt. Selbst Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich sind, bedürfen einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde. Je umfangreicher das Bauvorhaben am Mehrfamilienhaus, desto wichtiger ist eine Abstimmung. Denn ohne die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde entfällt auch ein möglicher Steuervorteil.

Fazit – Denkmalschutz zahlt sich aus

Im Anschluss an die Sanierung können Sie bei der Immobilienvermietung einen deutlich höhere Redite erzielen. Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, profitieren Sie von einer Wertsteigerung. Der Markt für Wohn-Immobilien im Raum Stuttgart zählt inzwischen zu einem der meist beachteten in Deutschland. Und bei Kapitalanlegern sind attraktive, sanierte Altbauwohnungen in Innenstadtbezirken begehrt.

Quellenangaben für die verwendeten Bilder: Shutterstock, iStockphoto, Adobe Stock

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